Nun ist es auf den Weg gebracht: das Corona-Konjunkturpaket. Am 29. Juni stimmte der Bundesrat für zahlreiche Steuerhilfen – und damit auch für die Senkung der Mehrwertsteuer, die zum 1. Juli in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2020 gelten wird. Was heißt das für euch als odWeb.tv-Nutzer? Diese Frage wollen wir in diesem Blog-Beitrag für euch beantworten.
Wer sich für odWeb.tv Monitor-Marketing entscheidet, erhält von uns verschiedene Leistungen und Produkte. Dazu zählen standardmäßig die einmalige Einrichtung des odWeb.tv-Accounts, eine persönliche Schulung zum Start, der odWeb.tv Pro-Player sowie die Haupt- und Nebenlizenzen, die für einen bestimmten Vertragszeitraum gebucht und genutzt werden. Das NFC-Paket (Near Field Communication), ein Digital-Signage-Panel, eine Digital-Signage-Stele oder eine Medienwand sind weitere Leistungen und Produkte, die ihr bei odWeb.tv bestellen könnt und für die bis zum 30. Juni ebenfalls der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent galt.
Einmalige Leistung oder Dauervertrag?
Hier kommt die erste wichtige Entscheidung ins Spiel: Handelt es sich um eine einmalige Leistung oder um einen Dauervertrag? Einmalige Leistungen stellen zum Beispiel die Einrichtung eures odWeb.tv-Accounts und der Kauf des odWeb.tv Pro-Players dar. Die Nutzung von Haupt- und Nebenlizenzen findet dagegen im Rahmen eines Dauervertrages statt, zum Beispiel über einen Zeitraum von 24 Monaten. Entscheidend ist: Für eine einmalige Leistung zahlt ihr nur einmal eine Gebühr bzw. einen Kaufpreis, für eine Leistung hingegen, die im Rahmen eines Dauervertrags wiederholt erbracht wird, monatlich oder jährlich Lizenzgebühren – je nachdem, für welche Zahlweise ihr euch entschieden habt. Hier erhaltet ihr eine Dauerrechnung, vergleichbar mit einem Miet- oder Leasingvertrag.
Wann wird die Leistung erbracht? Und wie oft?
Die Mehrwertsteuer wird vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt, und zwar von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent. Nehmt ihr also innerhalb dieses Zeitraums eine Leistung in Anspruch oder kauft ihr ein Produkt, so gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Beispiel: Ihr entscheidet euch am 1. August dieses Jahres für den Kauf eines neues odWeb.tv Pro-Players. Da ihr diesen im genannten Zeitraum erwerbt, erhaltet ihr ihn zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent, der dann auf der Rechnung entsprechend ausgewiesen wird. Es handelt sich dabei um eine einmalige Leistung, deren Erbringung mit der Zahlung und Lieferung der Ware abgeschlossen ist.
Welche Regelung gilt für die odWeb.tv-Lizenzgebühren, die während der Vertragslaufzeit – also über einen längeren Zeitraum – berechnet werden? Hier liegen die Dinge anders. Während der Kauf eines Produktes eine Leistung darstellt, die mit der Lieferung und dem Erhalt der Ware abgeschlossen ist und somit auf einen einzelnen Zeitpunkt datiert werden kann, erstreckt sich eine Leistung, die im Rahmen eines Dauervertrages erbracht wird, über einen mehrmonatigen Zeitraum. Hier gibt es also einen Leistungszeitraum mit einem Start- und Endpunkt.
Und was heißt das jetzt konkret?
Wenn ihr bereits odWeb.tv nutzt, habt ihr in den vergangenen Wochen oder Monaten eure erste Rechnung erhalten. Auf ihr sind 19 Prozent Mehrwertsteuer ausgewiesen – für die Einrichtung und Schulung, den odWeb.tv Pro-Player und die Lizenzgebühren. Wenn ihr euch für die jährliche Zahlung der odWeb.tv-Lizenzgebühren entschieden habt, fällt ein Teil eurer Vertragslaufzeit in den Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung – eine Maßnahme, die vor wenigen Wochen noch nicht abzusehen oder beschlossen war und deshalb verständlicherweise nicht berücksichtigt werden konnte. Anders sieht es aus, wenn ihr euch für die monatliche Zahlung entschieden habt: Dann wird auf eurer nächsten bzw. eurer ersten Rechnung der ermäßigte Mehrwertsteuersatz ausgewiesen, also 16 Prozent – dies aber nur bis zum 31. Dezember 2020.
Und wenn ihr jetzt odWeb.tv-Kunde werdet? Was steht dann auf eurer Rechnung? Die Einrichtung eures odWeb.tv-Accounts und der odWeb.tv Pro-Players werden mit 16 Prozent besteuert. Beides sind Leistungen, die innerhalb des Zeitraums der Mehrwertsteuersenkung einmalig und abschließend erbracht werden. Für die Lizenzgebühren wird dagegen ein Steuersatz von 19 Prozent ausgewiesen, weil das voraussichtliche Ende der Teilleistungserbringung (also z. B. das erste Vertragsjahr) nach dem 31. Dezember 2020 liegt – hier ist das Ende der Teilleistung entscheidend. Habt ihr euch allerdings für eine monatliche Zahlung der Lizenzgebühren entschieden, wird jede Monatsrechnung als eine Rechnung für eine Teilleistung angesehen und behandelt. Und da diese vor dem 31. Dezember 2020 erbracht wird, findet ihr auf dieser Rechnung den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent.
Erfreulich, aber aufwändig
Ihr seht: Eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer ist für Kunden mehr als erfreulich, für alle Dienstleister aber eine ziemlich aufwändige Angelegenheit. Dieser Blogbeitrag sollte euch so ausführlich wie nötig, aber so kurz wie möglich darüber informieren, was die Mehrwertsteuersenkung für odWeb.tv-Kunden bedeutet. Wenn ihr noch Fragen habt, sind wir natürlich gern für euch da – telefonisch unter 0201 / 890 744 11 und per E-Mail an info@odWeb.tv.
(Titelbild: Ibrahim Rifath on Unsplash)